BAG Starosta · Dariusz & Alexander StarostaFlorastraße 94 · Gelsenkirchen

FÜLLUNGSTHERAPIE

Amalgamsanierung.
Bewusst entscheiden.

Sie haben Fragen zu bestehenden Amalgamfüllungen? Wir beraten Sie zum Zustand Ihrer Versorgung und zu möglichen Alternativen.

Zuerst der Befund

Die Entscheidung über den Austausch einer Füllung sollte sich an der individuellen Situation orientieren. Wir betrachten den Zahn, die vorhandene Füllung und Ihre Anliegen gemeinsam. Der bloße Umstand, dass eine Füllung Amalgam enthält, ist kein persönlicher Behandlungsplan.

Alternativen verständlich besprechen

Welche neue Versorgung passt, hängt unter anderem von der Größe des Defekts, seiner Lage und der Belastung des Zahnes ab. Vor einer Behandlung besprechen wir Materialmöglichkeiten, Aufwand und Kosten.

Was sich seit 2025 geändert hat

Neue Amalgamfüllungen sind in der EU seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig; eng begrenzte medizinische Ausnahmen bleiben möglich. Diese Regelung bedeutet nicht, dass jede bereits vorhandene Füllung ausgetauscht werden muss.

SCHRITT FÜR SCHRITT

So gehen wir gemeinsam vor.

  1. 01

    Untersuchen

    Zahn und vorhandene Füllung beurteilen.

  2. 02

    Abwägen

    Nutzen, Risiken und Alternativen besprechen.

  3. 03

    Entscheiden

    Eine passende Versorgung gemeinsam planen.

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Müssen alle alten Amalgamfüllungen entfernt werden?

Die Neuregelung zur Verwendung von Amalgam ist keine pauschale Aufforderung zum Austausch bestehender Füllungen. Entscheidend ist der individuelle Befund.

Kann ich mich zunächst nur beraten lassen?

Ja. Sie können einen Termin vereinbaren, um Ihre Fragen und die vorhandenen Füllungen gemeinsam mit uns zu besprechen.

Diese Informationen dienen der Orientierung. Welche Behandlung für Sie geeignet ist, klären wir bei einer persönlichen Untersuchung und Beratung.

Fachlicher Hintergrund

Bundeszahnärztekammer: Amalgam und EU-Quecksilberverordnung ↗

PERSÖNLICH FÜR SIE DA

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